Klasse C1
- KFZ über 3500 kg aber nur bis als 7500 kg zul. Gesamtmasse
- und Anhänger mit maximal 750 kg zul. Gesamtgewicht.
Mindestalter:
- 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Voraussetzungen:
Befristung:
- Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
(Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweise:
- Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Hier geht´s zur Anmeldung ...
Klasse C1E
- Kfz der Klasse C1 mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
Mindestalter:
Voraussetzungen:
Befristung:
- Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
(Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweise:
- Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Klasse C
- Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter:
Befristung:
- Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem
Gutachten) verlängert.
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Hinweise:
- Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren
erworben werden:
- a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
- 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin"
- 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
- 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Klasse CE
Mindestalter:
Voraussetzungen:
Befristung:
- Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem
Gutachten) verlängert.
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Wichtig: Bei gewerblicher Nutzung aller LKW-Führerscheine ist die EU-Berufskraftfahrer-Grundqualifikation erforderlich!