Die LKW-Klassen im Überblick

Klasse C1

  • KFZ über 3500 kg aber nur bis als 7500 kg zul. Gesamtmasse
  • und Anhänger mit maximal 750 kg zul. Gesamtgewicht.

 

Mindestalter:

  • 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)

 

Voraussetzungen:

  • Klasse B

 

Befristung:

  • Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Hinweise:

  • Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

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Klasse C1E

  • Kfz der Klasse C1 mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Voraussetzungen:

  • Klasse C1

Befristung:

  • Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Hinweise:

  • Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Klasse C

  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter:

  • 21 Jahre

 

Befristung:

  • Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

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Hinweise:

  • Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:
    • a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
      • 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin"
      • 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
      • 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Klasse CE

  • Kfz mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter:

  • 21 Jahre

Voraussetzungen:

  • Klasse C

Befristung:

  • Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

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Wichtig: Bei gewerblicher Nutzung aller LKW-Führerscheine ist die EU-Berufskraftfahrer-Grundqualifikation erforderlich!

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