Kombination aus Kraftwagen der Klasse B und Anhängern, die schwerer als 750 kg sind
wobei das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen maximal 4250 kg sein darf (ist ausreichend für viele Wohn- oder Pferdeanhänger)
- Fahrzeug:
- Anhänger:
- zulässiges Gesamtgewicht: schwerer als 750 kg
das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeugs zusammen darf nicht schwerer als 4250 kg sein
- Alter:
- theoretischer Unterricht:
- praktische Übungen für eine Gruppe mit bis zu 4 Teilnehmern gemeinsam:
- 210 Minuten
(An- u. Abkuppeln, Rangieren auf dem Übungsplatz, usw.)
- Fahrt für jeden Teilnehmer:
- 60 Minuten
(im normalen Straßenverkehr, besondere Situationen im Anhängerbetrieb)
- Ausbildungsdauer:
- alles an einem Tag möglich
- Prüfung:
- keine (nicht Theorie, nicht Praxis)
Kursbestätigung* der Fahrschule am Ende der Ausbildung