Fahrerlaubnis Klasse B / B197

Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.

 

Allgemein gilt:
mit der Fahrerlaubnis der Klasse B können Sie fahren:

  • Kraftfahrzeuge
    • zulässiges Gesamtgewicht max. 3500 kg
    • Sitzplätze 8 (außer dem Fahrersitz)
    • dreirädrig bis 15 kW (>15 Kw ab 21 Jahre)
  • Anhänger
    • zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg immer
      oder
    • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
  • Kraftfahrzeuge der von der Klasse B mit eingeschlossenen Führerscheinklassen
    • AM - Zweiräder mit nicht mehr als 50 ccm und max. 45 km/h, also kleine Roller oder Mopeds oder aber auch Quads u.ä.
    • L - kleine Landwirtschaftliche Fahrzeuge, also z.B kleine Traktoren
  • Mofa

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei begleitetem Fahren ab 17 - BF17

Mit der Ausbildung kann jeweils ein halbes jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Praktische Ausbildung

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (Curricularer Leitfaden).

Folgende Stufen muss dabei jeder Fahranfänger durchlaufen:

  1. Grundstufe (z.B. Einweisung in das Fahrzeug)
  2. Aufbaustufe (Fahrzeugbedienung und Grundfahraufgaben)
  3. Leistungsstufe (Fahrmanöver im innerörtlichen Verkehr)
  4. Stufe der Sonderfahrten
  5. Reife- und Teststufe (selbstständiges Bewältigen aller Situationen im Straßenverkehr)

Aber auch situative Bausteine, wie z.B. Tanken, Kontrolle des Motorölstandes oder Reifendrucks, Befahren eines Drive-In, sind Bestandteil einer gewissenhaften und professionellen Ausbildung.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie nach jeder Fahrstunde Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen, die Ausbildung bleibt somit stets transparent. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

 

Für die Klassen B sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
 

Antragsstellung

Sie benötigen keinerlei Unterlagen oder Dokumente, falls Sie sich sofort anmelden wollen. Sie erhalten alle notwendigen Formulare und Anträge in unserer Fahrschule. Anschließend werden benötigt:

  • Sehtest
  • Passbild (biometrisch)
  • Kursbescheinigung über Teilnahme an lebensrettenden Sofortmaßnahmen (bei Ersterwerb)

Zusätzlich bei BF17:

  • Kopie von Personalausweis und Führerschein des/der BegleiterIn
  • Zusatzmeldebogen für die einzutragenden Begleiter (bekommen Sie in der Fahrschule)

Sie können auch gerne vorab Ihre Daten im Anmeldeformular angeben, dann werden wir alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung für Sie vorbereiten.

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