Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.
Allgemein gilt:
mit der Fahrerlaubnis der Klasse B können Sie fahren:
Mit der Ausbildung kann jeweils ein halbes jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (Curricularer Leitfaden).
Folgende Stufen muss dabei jeder Fahranfänger durchlaufen:
Aber auch situative Bausteine, wie z.B. Tanken, Kontrolle des Motorölstandes oder Reifendrucks, Befahren eines Drive-In, sind Bestandteil einer gewissenhaften und professionellen Ausbildung.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie nach jeder Fahrstunde Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen, die Ausbildung bleibt somit stets transparent. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Sie benötigen keinerlei Unterlagen oder Dokumente, falls Sie sich sofort anmelden wollen. Sie erhalten alle notwendigen Formulare und Anträge in unserer Fahrschule. Anschließend werden benötigt:
Zusätzlich bei BF17:
Sie können auch gerne vorab Ihre Daten im Anmeldeformular angeben, dann werden wir alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung für Sie vorbereiten.