Krafträder mit
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
oder
Drei-/Vierrädrige Kfz
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
- max 350 kg Leermasse (ohne Batterie) - gilt für vierrädrige Kfz
Alter:
Theoretischer Unterricht:
- 12 x Grundstoff à 90 min
- 2 x klassenspezifischer Unterricht à 90 min
Praktischer Unterricht:
- Nach erfolgter Grundausbildung sind keine besondere Ausbildungsfahrten zu absolvieren