Fahrerlaubnis Klasse A2

Krafträder mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Alter:

  • 18 Jahre

 

Theoretischer Unterricht:

  • 6 x Grundstoff à 90 min (z.B. bei Vorbesitz der Klasse B oder AM)
  • 4 x klassenspezifischer Unterricht à 90 min
  • kein theoretischer Unterricht und keine theoretische Prüfung erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als 2 Jahre

 

Praktischer Unterricht:

 

Nach erfolgter Grundausbildung sind folgende besondere Ausbildungsfahrten zu absolvieren:

  • 5 x Überlandfahrt à 45 min
  • 4 x Autobahnfahrt à 45 min
  • 3 x Nachtfahrt à 45 min

Keine besonderen Ausbildungsfahrten erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als 2 Jahre - nur praktische Prüfung!

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