Krafträder mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Alter:
Theoretischer Unterricht:
- 6 x Grundstoff à 90 min (z.B. bei Vorbesitz der Klasse B oder AM)
- 4 x klassenspezifischer Unterricht à 90 min
- kein theoretischer Unterricht und keine theoretische Prüfung erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als 2 Jahre
Praktischer Unterricht:
Nach erfolgter Grundausbildung sind folgende besondere Ausbildungsfahrten zu absolvieren:
- 5 x Überlandfahrt à 45 min
- 4 x Autobahnfahrt à 45 min
- 3 x Nachtfahrt à 45 min
Keine besonderen Ausbildungsfahrten erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als 2 Jahre - nur praktische Prüfung!