Krafträder mit
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
oder
Dreirädrige Kfz mit
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von bis zu 15 kW
Alter:
Theoretischer Unterricht:
- 12 x Grundstoff à 90 min
- 4 x klassenspezifischer Unterricht à 90 min
Praktischer Unterricht:
Nach erfolgter Grundausbildung sind folgende besondere Ausbildungsfahrten zu absolvieren:
- 5 x Überlandfahrt à 45 min
- 4 x Autobahnfahrt à 45 min
- 3 x Nachtfahrt à 45 min