Krafträder mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kfz mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von mehr als 15 kW
Alter:
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kfz
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2
Theoretischer Unterricht:
- 6 x Grundstoff à 90 min (z.B. bei Vorbesitz der Klasse B oder A1)
- 4 x klassenspezifischer Unterricht à 90 min
- kein theoretischer Unterricht und keine theoretische Prüfung erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als 2 Jahre
Praktischer Unterricht:
Nach erfolgter Grundausbildung sind folgende besondere Ausbildungsfahrten zu absolvieren:
- 5 x Überlandfahrt à 45 min
- 4 x Autobahnfahrt à 45 min
- 3 x Nachtfahrt à 45 min
Bei Vorbesitz der Klasse A1 (oder auch 3; erteilt vor dem 1.4.80):
- 3 x Überlandfahrt à 45 min
- 2 x Autobahnfahrt à 45 min
- 1 x Nachtfahrt à 45 min
Keine besonderen Ausbildungsfahrten erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als 2 Jahre - nur praktsiche Prüfung!