Fahrerlaubnis Klasse A

Krafträder mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kfz mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Alter:

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kfz
  • 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2

 

Theoretischer Unterricht:

  • 6 x Grundstoff à 90 min (z.B. bei Vorbesitz der Klasse B oder A1)
  • 4 x klassenspezifischer Unterricht à 90 min
  • kein theoretischer Unterricht und keine theoretische Prüfung erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als 2 Jahre

 

Praktischer Unterricht:

 

Nach erfolgter Grundausbildung sind folgende besondere Ausbildungsfahrten zu absolvieren:

  • 5 x Überlandfahrt à 45 min
  • 4 x Autobahnfahrt à 45 min
  • 3 x Nachtfahrt à 45 min

Bei Vorbesitz der Klasse A1 (oder auch 3; erteilt vor dem 1.4.80):

  • 3 x Überlandfahrt à 45 min
  • 2 x Autobahnfahrt à 45 min
  • 1 x Nachtfahrt à 45 min

Keine besonderen Ausbildungsfahrten erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als 2 Jahre - nur praktsiche Prüfung!

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