Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren:
- Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B (oder Klasse 3) besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal einen Punkt im seit 1.5.2014 in Kraft getretenen Fahreignungregister vorweisen. Gegebenenfalls kann bei einem Punktestand von 2 Punkten 1 Punkt
abgebaut werden. Infos hier...