Wir bilden Sie in den folgenden Klassen aus:
- Klasse B / B197: Kfz
- mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
- auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500
kg nicht übersteigt,
- und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis
mindestens 21 Jahre alt ist.
- Klasse BF 17: wie B - jedoch ab 17 Jahren mit Begleitern
- Klasse BE: Kfz der Klasse B mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg - max. 7000 kg möglich
- Klasse B96: Kfz der Klasse B mit Anhänger bis max. 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Zugkombination
- Klasse B196: Krafträder bis 125 ccm; ab 25 Jahren; 5 Jahre Vorbesitz Klasse B; Fahrerschulung nötig -
OHNE PRÜFUNG !
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren
- Klasse A1: Leichtkrafträder; beschränkt auf 11 kW; ab 16 Jahren
- Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 KW/kg nicht
übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet sind
- Klasse A: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren (20 Jahre bei Vorbesitz A2)
- Mofa: bis 25 km/h; ab 15 Jahren
- Klasse L: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h); ab 16 Jahren
- Klasse T:
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
- die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit
Anhängern)
- Klasse C1: KFZ über 3500 kg aber nur bis als 7500 kg zul. Gesamtmasse
und Anhänger mit maximal 750 kg zul. Gesamtgewicht.
- Klasse C1E: Kfz
- der Klasse C1 mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
- Klasse C: Kfz
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
- Klasse CE: Kfz mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- Klasse D1: Kfz
- die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
- mit einer Länge von nicht mehr als 8 m,
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- Klasse D1E: Kfz der Klasse D1 mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- Klasse D: Kfz
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Klasse DE: Kfz der Klasse D mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg