Die Führerscheinklassen - Ein Überblick

 

Wir bilden Sie in den folgenden Klassen aus:

 

  • Klasse B / B197: Kfz
  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt,
    • und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

 

  • Klasse BF 17: wie B - jedoch ab 17 Jahren mit Begleitern

 

  • Klasse BE: Kfz der Klasse B mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg - max. 7000 kg möglich

 

  • Klasse B96: Kfz der Klasse B mit Anhänger bis max. 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Zugkombination

 

  • Klasse B196: Krafträder bis 125 ccm; ab 25 Jahren; 5 Jahre Vorbesitz Klasse B; Fahrerschulung nötig -
    OHNE PRÜFUNG !

 

  • Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren

 

  • Klasse A1: Leichtkrafträder; beschränkt auf 11 kW; ab 16 Jahren

 

  • Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 KW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet sind

 

  • Klasse A: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren (20 Jahre bei Vorbesitz A2)

 

  • Mofa: bis 25 km/h; ab 15 Jahren

 

  • Klasse L: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h); ab 16 Jahren

 

  • Klasse T:
  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
    • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

 

  • Klasse C1: KFZ über 3500 kg aber nur bis als 7500 kg zul. Gesamtmasse
    und Anhänger mit maximal 750 kg zul. Gesamtgewicht.

 

  • Klasse C1E: Kfz
  • der Klasse C1 mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

 

  • Klasse C: Kfz
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

 

  • Klasse CE: Kfz mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

 

  • Klasse D1: Kfz
  • die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • mit einer Länge von nicht mehr als 8 m,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

 

  • Klasse D1E: Kfz der Klasse D1 mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

 

  • Klasse D: Kfz
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

 

Klasse DE: Kfz der Klasse D mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

 
 
 

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