Die Termine für die Fortbildung nach § 53 (1) FahrlG finden vorbehaltlich unter Berücksichtigung der zu dem Zeitpunkt der Veranstaltung aktuellen Corona-Lage statt. Bei weiteren oder anhaltenden Beschränkungen seitens des Innenministeriums behalten wir uns die Absage des Kurses vor. In diesem Fall werden bis dahin geleistete Zahlungen für die Teilnahme zu einem anderen Zeitpunkt angerechnet. Wir danken für Dein Verständnis.