+++ VM Live-Ticker +++ Corona-Virus +++
Update von Dienstag, 02.02.2021, 15:33 Uhr
Mit Bescheid vom 25.01.2021 ist es uns nun wieder möglich, Fahrlehrern in Ausbildung Online Unterricht zu erteilen. Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für Fortbildungen und Fahrschülerausbildung. Letztere werden wir am 15.02.2021 wieder aufnehmen, sofern der Lockdown nicht verlängert wird. Die Möglichkeit des Online Unterrichts für Fahrschüler ziehen wir dann aber in Betracht und werden rechtzeitig einen entsprechenden Antrag bei der Behörde stellen.
Update von Montag, 18.01.2021, 10:32 Uhr
Nachdem der Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert wurde, darf nach wie vor KEIN Unterricht in unserer Fahrschule stattfinden. Termine für den theoretischen Unterrichte ab dem 02.02.2021 sind nun online und können ab sofort gebucht werden. Sollte die Schließung über den genannten Zeitraum hinausgehen, finden dann diese Unterrichteinheiten nicht statt und neue Termine werden bekant gegeben. Vielen Dank für Euer Verständnis.
Euer VM-Team
Update von Mittwoch, 16.12.2020, 14:30 Uhr
Mit dem heutigen Datum treten die Maßnahmen des Bundesweiten Lockdowns in Kraft. Diese sollen zunächst bis 10.01.2021 gelten. Dies bedeutet, dass sowohl der Fahrschulbetrieb als auch die beruflichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer eingestellt werden müssen. Die Lehrgänge und Seminare ab dem 11.01.2021 finden vorbehaltlich statt. Sollten die Maßnahmen verlängert werden, werden unsere Teilnehmer über eine Verschiebung oder Absage informiert.
Update von Dienstag, 12.05.2020, 10:35 Uhr
Seit gestern ist ein eingeschränkter Fahrschulbetrieb wieder möglich. Wir bitten daher alle Fahrschüler, sich an die im Hygienevideo beschriebenen Maßnahmen zu halten, damit ein reibungsloser Ablauf möglich ist. Desweiteren weisen wir darauf hin, dass eine Teilnahme am Theorieunterricht nur nach vorheriger Anmeldung möglich ist, da auf Grund der Abstandsregelung nur eine begrenzte Anzahl von Fahrschülern unterrichtet werden darf.
Update von Donnerstag, 07.05.2020, 10:12 Uhr
Am 11.05.2020 können Fahrschulen unter Auflagen wieder ihren Betrieb aufnehmen. Leider ist derzeit noch nicht bekannt, in welchem Umfang die Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen. Aller Voraussicht nach werden wir, die VM-Fahrschule, mit theoretischem und praktischen Unterricht nächste Woche wieder beginnen. Die Fahrschüler werden hiervon persönlich informiert.
Update von Mittwoch, 22.04.2020, 16:36 Uhr
Mit Nachricht vom StMGP vom 21.04.2020 ist den Fahrlehrerausbildungsstätten die Ausbildung von Fahrlehrern wieder gestattet! Dies bezieht sich lediglich auf die Ausbildung von Fahrlehrern, jedoch nicht auf sämtliche Weiterbildungsangebote.
Heute erreicht uns nach Abgabe unseres Hygienekonzeptes die Freigabe durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt München. Die in dem Hygienekonzept beschriebenen Maßnahmen sind in jedem Fall dabei einzuhalten. Unsere Teilnehmer werden in den nächsten Tagen benachrichtigt, wann und in welcher Form der Unterricht wieder stattfinden kann. Dies wird aber sicher in wenigen Tagen der Fall sein.
Update von Montag, 20.04.2020, 11:52 Uhr
Die Ausbildung von Fahrlehrer, Berufskraftfahrern und Fahrschülern bleibt in Bayern weiterhin untersagt. Möglicherweise kann der Unterrichtsbetrieb unter Einhaltung von Hygieneschutzauflagen in den nächsten Wochen wieder aufgenommen werden. Das VM hat ein entsprechendes Konzept an die darüber entscheidenden Gremien weitergeleitet und alle Schutzmaßnahmen für Teilnehmer und Mitarbeiter bereits vor Ort bereit gestellt.
Die für diese Woche geplante Einweisung für ASF Seminarleiter und die BKF-Weiterbildung ab dem 05.05.20 können noch nicht stattfinden. Ob die Weiterbildung für Fahrlehrer nach § 53 (1) FahrlG wie geplant ab 14.05.20 stattfinden kann, ist derzeit mehr als fraglich. Wir werden die Teilnehmer über eine Absage rechtzeitig informieren.
Update von Samstag, 04.04.2020, 12:05 Uhr
Wie gestern vom LBF mitgeteilt wurde, ist die Erteilung von theoretischem Online-Unterricht zwar durchaus sinnvoll, allerdings werden diese Einheiten nicht auf die zu erbringenden Theoriestunden in Anrechnung gebracht. Das bedeutet, dass weder in Fahrschulen noch in Fahrlehrerausbildungsstätten dies zugelassen wird, auch Ausnahmen soll es keine geben.
Wir erarbeiten derzeit allerdings ein Konzept, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrlehrerkurse - wenn auch nur gelegentlich - via Online-Unterricht mit Aufgaben und Unterrichtsstoff auf dem Laufenden zu halten. Hierzu wird es für alle Betreffenden eine Einladung zur Teilnahme am Unterricht geben.
Wie und in welcher Form versäumter Unterricht stattfinden soll, ist derzeit noch nicht geklärt. Unsere Planung sieht vor, dass für die Kurse mit Prüfung am 01.07.2020 der Unterricht in den Monaten April (sofern zulässig), Mai und Juni nachgeholt werden soll. Genaue Daten werden noch mitgeteilt.
Für den Kurs mit Prüftermin im Januar 2021 werden die versäumten Wochen dann auf die Monate Oktober, November und Dezember verteilt. Wir bitte um Verständnis, dass es uns derzeit noch nicht möglich ist, genauere Abläufe bekannt zu geben. Bitte bleiben Sie weiterhin gesund!
#stayathome
Update von Samstag, 21.03.2020, 14:10 Uhr
Die Reflexionstage/-woche ab 06.04.2020 können ebenfalls nicht stattfinden. Ein ersatztermin steht noch nicht fest.
Update von Donnerstag, 19.03.2020, 14:53 Uhr
Leider ist es uns nicht gelungen, einen Ersatztermin für die schriftliche Wissensprüfung VOR dem 01.07.2020 zu bekommen. Dies ist laut Reg. v. Obb. aus diversen organisatorischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Nachdem wir auch noch keine Aussage die Fehlzeiten betreffend erhalten haben, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der entfallenen Unterricht ggfs. nachgeholt werden muss. Dies würde dann in Anpassung an den Prüftermin im Mai/Juni 2020 geschehen. Einzelheiten und genaue Daten können wir derzeit noch nicht verkünden. Für den im Februar begonnen Fahrlehrerkurs sieht es wohl so aus, dass der Lehrgang entsprechend verlängert wird und die Prüfung Anfang Januar 2021 stattfinden wird. Bleibt gesund!
Update von Mittwoch, 18.03.2020, 17:05 Uhr
Die schriftlichen Wissensprüfungen aller Fahrlehrerlehrgänge, die für den 01.04.2020 vorgesehen waren sind abgesagt und ersatzlos gestrichen worden. Somit verschiebt sich die Prüfung für die betreffenden Lehrgänge auf den Folgetermin am 01.07.2020. Eine Information, ob bislang entstandenen Fehlzeiten nachgeholt werden müssen, wurde nicht ausgegeben. Wir sind weiterhin im regen Austausch mit der Reg. v. Obb., um Klarheit zu erlangen oder gar eine Lösung, die einen Ersatzprüftermin vorsieht, zu erarbeiten.
Update von Mittwoch, 18.03.2020, 12:39 Uhr
Nun ist es bestätigt - laut offizieller Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit, dürfen Fahrschulen in Bayern ab sofort bis einschließlich 19.04.2020 nicht mehr betrieben werden! Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen, dass wir diese Zeit am Ende mit einem blauen Auge durchlaufen - finanziell aber natürlich in aller erster Linie gesundheitlich.
Hier finden Sie einen Link zur möglichen finanziellen Unterstützung https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Update von Mittwoch, 18.03.2020, 10:34 Uhr
Laut KVR-Mitteilung hat die zuständige untere Verwaltungsbehörde nicht über eine Anordnung zur Schließung der Fahrschulen zu entscheiden. Eine sogenannte Allgemeinverfügung wird auf der Ebene der Staatsministerien getroffen. Der LBF ist bereits beim Staatsministerium für Gesundheit diesbezüglich vorstellig. Eine Entscheidung darüber wurde allerdings noch nicht mitgeteilt, es werde aber mit Hochdruck daran gearbeitet.
Update von Dienstag, 17.03.2020, 12:05 Uhr
Eine Entscheidung über die Durchführung der schriftlichen Fachkundeprüfungen soll am morgigen Mittwoch, den 18.03.2020, erfolgen. Wir halten Sie auf dem Laufenden
Update von Montag, 16.03.2020, 18:17 Uhr
Laut Reg. v. Obb. sind alle praktischen Fahrlehrerprüfungen und Lehrproben bis 19.04.2020 abgesagt. Eine Stellungnahme bzgl. der schriftlichen Wissensprüfungen für die Fahrlehrerlehrgänge steht leider noch aus. Wir erwarten aber spätestens für Dienstag, den 17.03.2020 eine verbindliche Aussage.
Ob und wie weit das Schulungsverbot auch für Fahrschulen gilt (Theorie UND Praxis?), scheint ebenfalls noch nicht geklärt. Hier sind die Landratsämter wohl unterschiedlicher Ansicht. Wir können nur hoffen, im Interesse aller Arbeitnehmer und -geber aber auch unserer Kunden, dass hier bald Einigung über die Vorgehensweise herrscht.
Update von Montag, 16.03.2020, 12:12 Uhr
Auf Grund der derzeitigen Entwicklung finden folgende Veranstaltungen im Verkehrsinstitut München NICHT statt:
16.03. - 28.03.2020:
21.03.2020:
28.03.2020:
31.03. - 03.04.2020:
02.04. - 04.04.2020:
Wir bitten im Interesse Aller um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und Ihrer Familie, dass Sie bei bester Gesundheit bleiben.
Ihr VM-Team
Update von Samstag, 14.03.2020, 12:03 Uhr
Wir haben uns dazu entschlossen, die drei Fahrlehrerlehrgänge BE_0219, BE_0120 und FA_0120 ab Montag 16.03.2020 für zunächst zwei Wochen zu beurlauben. Nur falls es am Montag eine Anordnung zur weiteren Teilnahme seitens der Reg. v. Obb. geben sollte - wovon wir nicht ausgehen - werden wir den Unterrichtsbetrieb Dienstag, den 17.03.2020 wieder aufnehmen. Wir können vor Allem auf Grund der Empfehlungen des LBF (ausreichender Abstand im Unterrichtsraum) und der vielen Teilnehmer mit zu Hause gebliebenen schulpflichtigen Kindern, eine Fortsetzung des Unterrichtsbetriebes in dieser Form nicht verantworten.
Update von Freitag, 13.03.2020, 21:15 Uhr
Auf Eilanfrage des LBF an das BStMi sind Fahrschulen und weitere (Fahrlehrer-)Ausbildungsstätten bislang NICHT vom "Schulverbot" betroffen. Es wird jedoch dringend empfohlen, die vom Gesundheitsministerium hereusgegebenen Verhaltensweisen einzuhalten (u.a. Abstand der Schüler im Unterrichtsraum, regelmäßiges Händewaschen, Reinigen der Bedienelemente im Schulungsfahrzeug nach jeder Fahrstunde, Befragung der Kunden nach Symptomen, usw.)
Update von Freitag, 13.03.2020, 15:14 Uhr
Soeben hat uns eine Nachricht der Regierung von Oberbayern erreicht, dass die Bewertung der Lage am Montag, den 16.03.2020 erfolgen wird. Die Fahrlehrerausbildungsstätten werden dann umgehend informiert. Der Unterricht in den Fahrlehrerlehrgängen findet somit am Montag, den 16.03. zunächst mal statt.
Update von Freitag, 13.03.2020, 10:08 Uhr
Alle geplanten Veranstaltungen und Fortbildungen finden nach bisheriger Lage statt. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen und Fortbildungen mit mehr als 30 Teilnehmenden auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Eine Benachichtigung erfolgt in diesem Fall selbstverständlich rechtzeitig.
Die Fahrlehrer-Lehrgänge finden ebenfalls bis auf weiteres statt. Hierzu warten wir noch auf ein Statement der Reg. v. Obb., ob und inwiefern ein Aussetzen des Unterrichtbetriebs ohne Nachteil für die Teilnehmenden realisierbar umgesetzt werden kann.
Dürfen wir vorstellen...? Unser Neuer !
Mercedes Benz Actros 2545 mit Wechselbrücke
Das ideale Schulungsfahrzeug für die Ausbildung von Fahrschülern, Berufskraftfahrern und Fahrlehrern.
Ausgestattet mit modernsten Assistenzsystemen, viel Fahrkomfort und natürlich Automatikgetriebe.
Viel Spaß bei der Ausbildung!
Ab jetzt können Sie die Termine für sämtliche Fortbildungen und Lehrgänge online einsehen und sofort buchen. Beachten Sie auch unsere Örli-Börd-Aktion für die Fortbildung nach § 53 FahrlG.
Nächste Reflexionstage Fahrlehrerausbildung BE nach neuem Recht:
Um Fahrlehrer der Klassen A, CE oder DE zu werden, ist seit 01.01.18 lediglich der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis über einen Zeiraum von 2 Jahren (Bei Fahrlehrer A auch der Klasse A2) nötig. Eines Nachweises über die Fahrpraxis innerhalb dieser Zeit bedarf es nicht mehr. Somit entfällt die Anforderung bei den Klassen CE und DE, fehlende Fahrpraxis durch zeit- und kostenintensive Schulung von insgesamt 60 Fahrstunden zu kompensieren!
Ein Grund mehr, gleich im neuen Jahr den nächsten Schritt zu wagen ... Werden Sie Fahrlehrer der Klassen CE/DE!
Hier finden Sie die Termine für die Vorbereitungstage auf die mündliche Fachkundeprüfung (keine Anmeldung erforderlich; Dauer: 08.15 - 16.00 Uhr):
Wir bieten allen Interessenten zur Fahrlehrerausbildung kostenlose Infotage an (Beginn: jeweils 09.00 Uhr , Dauer ca. 2-3 Stunden):
Hier geht´s zur Anmeldung...
Jahr für Jahr werden die besten Absolventen bei den Fahrlehrerprüfungen in Bayern ausgezeichnet. Und Jahr für Jahr stellt das VM mit seinen Nachwuchsfahrlehrern regelmäßig die größte Anzahl an geehrten Absolventen. Ein Ergebnis auf das alle - Absolventen, Ausbildungsfahrlehrer und das VM-Team - sehr stolz sein können!